Pressemitteilung vom 23. November 2022 Energieeffizienzgesetz: Wirtschaftsverbände für ambitionierte Regelungen Berlin. Es wird teuer: Nicht allein die Energiepreise, sondern vor allem der Verbrauch unsanierter Gebäude sowie ineffiziente Energieumwandlung und Verfahren in Unternehmen ist Ursache für unnötige Energiekosten. Der Endverbrauch ist seit 2008 nur um 2 Prozent gesunken. Jetzt soll ein ambitioniertes Energieeffizienzgesetz kommen, so viel steht fest seit der Ankündigung des Bundeskanzlers vor fünf Wochen. Doch seitdem hängt der Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung.
Dabei gibt es große Unterstützung aus der Wirtschaft. Auf zeitnahe Umsetzung drängen nun die DENEFF, EDL_HUB, B.KWK und VEDEC mit in einer gemeinsamen Stellungnahme. Darin kommentieren sie einen bekannt gewordenen Entwurf mit konkreten Empfehlungen zur Ausgestaltung des Gesetzes. So begrüßen die Verbände, dass erstmals ein gesetzlicher Rahmen für die Energieeffizienzpolitik mit verbindlichen Zielen zur Einsparung von Primär- und Endenergie geschaffen werden solle. Da diese Ziele bislang unverbindlich und nicht mit ausreichenden Maßnahmen verfolgt werden, fehlt es in Folge an Planungssicherheit für Investitionen und Kapazitätsaufbau. So wurden die Effizienzziele in der Vergangenheit verfehlt. Die Zielambition des Entwurfs für die kommenden Jahre stamme jedoch noch aus der Zeit der vor Energiekrise. Die Verbände rufen die Bundesregierung deshalb auf, sich den Vorschlägen des Europäischen Parlaments für die derzeit verhandelten EU-Ziele anzuschließen.
Als positiv bewerten die Verbände zudem die im bekannt gewordenen Entwurf anvisierte Einsparverpflichtung für Bund und Länder und die darin empfohlene Priorisierung der Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude. Dies müsse parallel auch für den gesamten Gebäudebestand im Gebäudeenergiegesetz festgehalten werden. Mit dem Gesetz soll hier vor allem die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion bei der Energieeinsparung gerecht werden, wobei jährliche Sanierungsraten noch nicht im Entwurf auftauchten. Hohe Energieeffizienz sollte zudem Leitkriterium der öffentlichen Beschaffung werden, fordern die Verbände.
Auch die im Entwurf angelegten Regelungen für die Hebung von Energieeffizienzpotenzialen in der Industrie werden ausdrücklich durch die Organisationen unterstützt. Dabei heben die Verbände die geplanten Pflichten an Unternehmen als angemessen hervor: Der Entwurf sieht ausdrücklich die Umsetzung von Maßnahmen vor, die für das einzelne Unternehmen klar wirtschaftlich vorteilhaft und aus vorliegenden Energieaudits oder aus Energiemanagementsystemen bereits bekannt sind. Effizienzmaßnahmen seien zudem ein wichtiger Baustein zur Dekarbonisierung von Unternehmen. Daher sollte das Gesetz einen Weg vorgeben, Energieaudits und -Managementsystem zu Klima-Managementsysteme auszubauen. Beides sei bereits ab geringen Jahresenergieverbräuchen sinnvoll, als die im Entwurf vorgesehen ist.
Der Entwurf sieht zudem Regelungen zur Vermeidung und die Nutzung von Abwärme vor. Abwärme aus Rechenzentren soll dabei eine herausgehobene Rolle spielen. Auch dies wird außerordentlich begrüßt. Dabei müsse sichergestellt werden, dass auch die Abnahme dieser klimaneutralen, ansonsten verschwendeten Wärmeenergie durch Wärmenetzbetreiber, Gebäude und andere Senken sichergestellt wird. Dafür seien transparente öffentliche Wärmeregister und eine stringente Wärmeleitplanung maßgeblich.
Damit Unternehmen professionelle Unterstützung bei der Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen erhalten, fordern die Verbände dringend, marktliche Lösungen durch Energiedienstleister durch ein Gleichstellungsgebot zu entfesseln. Bisher würden Energiedienstleistungen durch Benachteiligungen bei staatlicher Regulierung und Förderprogrammen oft behindert.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier zum Download. |