Pressemitteilung
Kraftwerkssicherheitsgesetz: EU-Rechtsbruch droht, Energieeffizienz weiterhin ignoriert. DENEFF drängt auf Berücksichtigung von Energieeffizienz
Berlin, 25. November 2024 – Mit dem gestern vorgelegten Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG-E) droht ein klarer Verstoß gegen EU-Recht. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) warnt, dass Energieeffizienzmaßnahmen, die deutlich, schnell und kosteneffizient die Versorgungssicherheit stärken können, weiterhin komplett unberücksichtigt bleiben. Dies widerspricht dem Grundsatz „Efficiency First“, der in der Governance-Verordnung der Energieunion und der Energieeffizienzrichtlinie rechtlich verankert ist. Die DENEFF drängt daher auf Nachbesserungen, um sowohl unnötige Energiesystemkosten als auch mögliche Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. „Die Bundesregierung ignoriert nach wie vor das immense Potenzial von Energieeffizienzmaßnahmen zur kosteneffizienten Sicherung der Versorgungssicherheit. Das ist nicht nur fahrlässig, sondern auch ein Verstoß gegen klare EU-Vorgaben“, erklärt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. „Die Rechtsvorschriften der EU verlangen, dass Energieeffizienzmaßnahmen bei größeren Planungs- und Investitionsentscheidungen mit einbezogen werden. Das aktuelle Vorgehen untergräbt zudem die Grundidee der kosteneffizienten Energiewende.“
Die DENEFF betont, dass durch Einsparkraftwerke – also gezielte Energieeffizienzmaßnahmen – der Strombedarf deutlich reduziert und Lastspitzen entlastet werden könnten. Die Möglichkeiten reichen von geringinvestiven Stromeffizienzmaßnahmen, Demand-Side-Management bis hin zur Senkung der Spitzenlast im Winter durch verbesserte Gebäudeeffizienz.
Wettbewerbliche Ausschreibungen für Energieeinsparungen haben sich international bewährt, etwa in der kanadischen Provinz Ontario und einigen US-Staaten. Die DENEFF hatte bereits 2012 ein marktbasiertes Energieeffizienzanreizsystem vorgeschlagen und fordert, diese bewährten Ansätze endlich auch in Deutschland einzuführen. Daneben müssen, so die DENEFF, auch dezentrale Lösungen dringend berücksichtigt werden, die nicht nur bestehende Infrastruktur effizient nutzen, sondern auch den Netzausbau begrenzen könnten. Die im Entwurf beibehaltene Mindestgröße von 10 Megawatt für Ausschreibungen schließt solche innovativen Lösungen jedoch faktisch aus. Die DENEFF appelliert daher eindringlich an die Bundesregierung, den Entwurf des KWSG entsprechend nachzubessern und die Energieeffizienz als integralen Bestandteil der Energiewende endlich angemessen zu berücksichtigen. Die Stellungnahme der DENEFF zum KWSG finden Sie hier: https://deneff.org/wp-content/uploads/2024/10/20241015-Stellungnahme-DENEFF_KraftwerksSG.pdf |