Pressemitteilung vom 30. November 2023
Nach OVG-Urteil: Bundesregierung muss solide Effizienzstrategie vorlegen Berlin. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) begrüßt das heutige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das die Bundesregierung zu zusätzlichen Sofortmaßnahmen verpflichtet. Das Gericht gab den Klagen von Umweltverbänden statt, die argumentierten, dass die Bundesregierung nicht genug tue, um die gesetzlich verankerten Klimaziele zu erreichen. „Die Einhaltung der Klimaschutzziele und die des neuen Energieeffizienzgesetzes gelingen nicht ohne ausreichende, wirkungsvolle Maßnahmen“, resümiert Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. Die Bundesregierung müsse eine solide Effizienzstrategie vorlegen, die sowohl die Kosten der Energiewende als auch die Kostenbelastungen durch hohe Energiepreise sowie die Versorgungssicherheit in den Blick nimmt, so Noll. Zwar habe das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits 2019 einen Prozess angestoßen, um eine sogenannten “Roadmap Energieeffizienz 2045” in einem aufwändigen Beteiligungsverfahren mit wissenschaftlicher Begleitung zu entwickeln. Bis heute liege diese dringend notwendige Roadmap jedoch nicht vor. Verschiedene Studien und Projektionsberichte zeigen klar, dass die bisher getroffenen politischen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen in den Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre bis 2030 sicherzustellen. Die DENEFF erwartet von der Bundesregierung vor diesem Hintergrund eine ehrliche Bestandsaufnahme, welche Energieeinsparungen durch die bestehenden und jetzt neu beschlossenen Politikmaßnahmen erzielt werden und was zusätzliche Maßnahmen beitragen können, um die Ziellücke zu schließen. Insbesondere die Wirkung von CO2-Preisen hält die DENEFF in der politischen Debatte für überschätzt. Vorschläge hierzu seien im Roadmaß-Prozess vorgelegt worden. Der Blick alleine auf Treibhausgasemissionen greife zu kurz, wenn Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit gewährleistet werden sollen.
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